Haftungsrecht

Wir betonen dieses viele Bereiche des Zivil- und Wirtschaftsrechtes übergreifende Thema besonders, weil es uns in unserer praktischen Tätigkeit seit Jahrzehnten schwerpunktmäßig beschäftigt.

Dabei geht es nicht nur um Schadenersatz oder Gewährleistungen im engeren Sinne, also etwa beim Bauvertrag, Werkvertrag oder der Haftung von Ärzten oder Architekten, sondern in besonderem Maße um Haftungsthemen im gesellschaftsrechtlichen Bereich (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte), im Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrecht sowie im Kapitalmarktrecht (Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen).